Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen ohne von einem Pflegedienst zuhause gepflegt zu werden, müssen laut § 37 Absatz 3 SGB XI einen sogenannten Beratungseinsatz wahrnehmen. Ab Pflegegrad 2 sind diese Termine verpflichtend. Die zeitlichen Abstände richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate bzw. einmal im Halbjahr
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate bzw. einmal im Quartal

Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird von unseren Pflegefachkräften durchgeführt. Die dafür anfallenden Kosten werden von den Pflegekassen übernommen. Gern kümmern wir uns darum, dass Ihr Beratungseinsatz regelmäßig stattfindet. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin, Telefon: 0381 - 68 63 166.