Pflegerische Leistungen
Pflegerische Leistungen beinhalten:
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe bei der Ernährung
- Hilfe zum Erhalt oder Förderung der Mobilität
- Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
Die gesetzliche Grundlage der Pflegeversicherung ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) zusammengefasst.
Im Bereich der Pflegeversicherung sind die Rahmenbedingungen sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Pflegeversicherung gleich.
Wer hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?
Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat jeder Pflegebedürftige, der einen Pflegegrad hat.