Beratungseinsatz

Gut beraten in Pflegefragen

Regelmäßige Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI sind für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 verpflichtend, die keine Unterstützung von einen Pflegedienst erhalten. Wir bieten diese Beratungseinsätze an.

Die von den Pflegekassen geforderten Termin-Intervalle für Pflegeberatungen sind an die jeweiligen Pflegegrade gebunden:

  • Pflegegrad 2 und 3:
    Bei Pflegegrad 2 und 3 fordert die Pflegekasse von Ihnen einen Beratungseinsatz pro Halbjahr, das heißt insgesamt zwei Beratungseinsätze im Jahr (idealerweise mit einem Abstand von sechs Monaten).
  • Pflegegrad 4 und 5:
    Bei Pflegegrad 4 und 5 fordert die Pflegekasse von Ihnen einen Beratungseinsatz pro Quartal, das heißt insgesamt vier Beratungseinsätze im Jahr (alle drei Monate).
  • Pflegegrad 1:
    Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 1 haben, sind nicht verpflichtet, die Pflegeberatung durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, einmal im Jahr eine Beratung zu erhalten, wenn sie dies wünschen.

Kontaktieren Sie uns telefonisch, wenn ein Beratungseinsatz notwendig wird. Nach einer Terminabsprache besuchen unsere Pflegefachkräfte Sie zuhause, besprechen mit Ihnen und Ihren pflegenden Angehörigen die Situation und stellen fest, ob Pflege und Betreuung sichergestellt sind oder weiterer Bedarf besteht. Das Ergebnis übermitteln wir schriftlich an Ihre Pflegekasse. Bei dem Beratungseinsatz haben Pflegebedürftige und Pflegepersonen die Möglichkeit, nach Tipps und Hinweisen zur Verbesserung der persönlichen Situation zu fragen, z.B. über die Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades, den Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln sowie Tipps für den Pflegealltag. Die Kosten für diese Beratungseinsätze übernehmen die Pflegekassen.

Sie benötigen einen Beratungseinsatz? Dann rufen Sie uns einfach an. Wir übernehmen diese Aufgabe gern.