Entlastungsbetrag

Praktische Hilfe im Pflegealltag

Menschen mit Pflegegrad, die zuhause versorgt werden, haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI. Diese Leistung soll eine praktische Hilfe im Alltag bieten und umfasst z.B. hauswirtschaftliche Unterstützung und stundenweise Betreuung. Der Entlastungsbetrag ist für alle fünf Pflegegrade gleich und beträgt 125 Euro im Monat.

Wir bieten folgende Entlastungsleistungen an:

  • Betreuung und Aktivierung:
    Stundenweise Betreuung in der Häuslichkeit, Begleitung bei Spaziergängen, etc.
  • Hauswirtschaft:
    Unterstützung bei der Hausarbeit, Reinigung, Wäschepflege, etc.
  • Einkauf von Lebensmitteln:
    Begleitung beim Einkauf von Lebensmitteln oder Übernahme des Einkaufs.

Zudem kann der Entlastungsbetrag für die Betreuung in unserer Tagespflege eingesetzt werden. Die Finanzierung erfolgt über die Pflegekasse. Nicht in Anspruch genommene Entlastungsleistungen verfallen nicht sofort. Sie können für eine gewisse Zeit angespart werden. Die genauen Modalitäten variieren je nach Pflegekasse. Es ist daher ratsam, sich bei der zuständigen Pflegekasse über die spezifischen Regelungen zu informieren.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie über den Entlastungsbetrag zu informieren, Ihnen bei der Beantragung zu helfen und ein auf Sie zugeschnittenes Leistungsangebot zu erstellen.