Grundpflege

Grundpflege nach SGB XI

Wenn durch Krankheit oder im Alter die Mobilität nachlässt und alltägliche Verrichtungen zum Problem werden, kümmert sich das Team unseres Pflegedienstes um Sie. Die Leistungen der Grundpflege werden im Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelt und umfassen unter anderem folgende Unterstützung, die wir als Pflegedienst bei Ihnen erbringen können:

  • Körperpflege:
    Körperpflege umfasst  Tätigkeiten wie das Waschen, Duschen oder Baden der pflegebedürftigen Person. Auch die Mund- und Zahnpflege sowie die Hautpflege sind Teil der Körperpflege.
  • Ernährung:
    Unter den Bereich Ernährung fällt zum Beispiel die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, sei es durch Anreichen von Speisen und Getränken, Hilfe beim Essen oder Trinken oder die Zubereitung von Mahlzeiten.
  • Ausscheidungen:
    Unsere Pflegekräfte helfen bei der Benutzung der Toilette und beim Wechseln von Inkontinenzmaterial sowie bei der Intimpflege.
  • Mobilität:
    Wir unterstützen bei der Fortbewegung, sei es beim Aufstehen, Hinlegen, Gehen oder Treppensteigen. Hierzu gehören auch das An- und Auskleiden sowie das Bewegen im Bett.
  • Lagerung:
    Die pflegebedürftige Person wird von uns dabei unterstützt, ihre Körperposition zu verändern, um Druckgeschwüre zu vermeiden und das Wohlbefinden zu fördern.

Pflegebedürftige Personen stellen zunächst einen Antrag bei ihrer Pflegekasse, um einen Pflegegrad zu erhalten. Nachdem der Medizinische Dienst mittels einer Begutachtung Ihren Pflegegrades festgestellt hat, sind Sie berechtigt, pflegerische Versorgung nach SGB XI in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie in einem persönlichen Gespräch gern, welche Anträge dafür gestellt werden müssen und erarbeiten danach ein auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnittenes Angebot.